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AG Göttingen zur Verpflichtung des erwerbslosen Schuldners, sich aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen

AG Göttingen, Beschl. v. 8. 9. 2011 – 71 IN 122/05 (rechtskräftig) zur Erwerbsobliegenheit:

Im Rahmen des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss sich ein erwerbsloser Schuldner aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Erforderlich sind im Durchschnitt 10-12 Bewerbungen im Monat. Allein eine Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend genügt nicht.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.07.2015
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Recht auf ein Girokonto: AG SBV unterstützt Aufruf des vzbv

„Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Bericht ‚Girokonto für Jedermann‘ davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Eine solche Regelung ist lange überfällig und es besteht jetzt erstmal eine realistische Chance!
Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Widerstände. Um diese zu überwinden, ist es wichtig, aktuelle Probleme zu dokumentieren. Der vzbv ruft daher alle Beratungsstellen auf, Fälle zu sammeln und bis spätestens 31.5. an den vzbv zu senden. Der Arbeitskreis Girokonto / Zwangsvollstreckung der AG SBV unterstützt diesen Aufruf und bittet um rege Beteiligung.“ – Quelle

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 05/2012

u.a. mit 1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
1.1 BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 101/11 R: Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2045

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Mieter Helfen Mietern, MHM-Aktuell Januar 2012

u.a. – Abrechnungsfrist für Betriebskosten 2010 ist abgelaufen
– Erhöhung für Kosten der Unterkunft steht noch aus
– Mietraum 2 erschienen

Quelle: http://www.mhm-hamburg.de/data/newsletter/newsletter.php?IDD=1225552459

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Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

Urteil vom 25. Januar 2012, VIII ZR 95/11

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/12

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trotz Regelsatzerhöhung: Kaufkraftverkust

www.gegen-hartz.de: “Die Anhebung der Arbeitslosengeld II Eckregelsätze bedeutet faktisch ein Kaufkraftverlust”

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erhoehung-bedeutet-kaufkraftverlust-900185.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Recht auf ein Girokonto: AG SBV unterstützt Aufruf des vzbv

“Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Bericht ‘Girokonto für Jedermann’ davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Eine solche Regelung ist lange überfällig und es besteht jetzt erstmal eine realistische Chance!
Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Widerstände. Um diese zu überwinden, ist es wichtig, aktuelle Probleme zu dokumentieren. Der vzbv ruft daher alle Beratungsstellen auf, Fälle zu sammeln und bis spätestens 31.5. an den vzbv zu senden. Der Arbeitskreis Girokonto / Zwangsvollstreckung der AG SBV unterstützt diesen Aufruf und bittet um rege Beteiligung.”

Quelle: http://www.bag-sb.de/index.php?id=19&no_cache=1&tx_inhalt_pi1[pointer]=0&tx_inhalt_pi1[mode]=1&tx_inhalt_pi1[showUid]=926

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Kleine Anfrage „Kein Girokonto für jeden – heißt das, auch kein P-Konto für jeden, der es eigentlich ab 01.01.2012 zwingend braucht?“

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.12.11 und Antwort des Senats

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013
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Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

aus dem Bundestag: „Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bunderegierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt.“ – zum Bericht (BT-Drucksache 17/8312) (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.01.2014
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Die Anordnung befristeter Unpfändbarkeit eines Kontos nach § 850l ZPO-2012

Ein Plädoyer zur stärkeren Nutzung dieser Schuldnerschutz-Variante, die seit 1.1.2012 in § 850l ZPO – 2012 geregelt ist (Erstveröffentlichung in ZVI 2011, 241 ff.).

Aktualisierte Fassung des Beitrages von Angela Weber, Pamela Wellmann, Dieter Zimmermann unter www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.12.2015