8,50 Euro pro Stunde für städtische Unternehmer und Auftraggeber: Das Landesmindestlohngesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Mindestlohn in allen städtischen Unternehmen umzusetzen und regelt zugleich die Bedingungen im Zuwendungs- und Vergaberecht neu: Künftig müssen sich Unternehmen, die sich um Zuwendungen oder in Vergabeverfahren bewerben, verpflichten, ebenfalls den neuen Mindestlohn sicherzustellen.
Quelle: http://www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/3693144/2012-11-20-basfi-mindestlohn.html
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