MhM-Aktuell Oktober 2012

Mieter Helfen Mietern, Hamburger Mieterverein e.V.- u.a.:
– Schlechte Nachrichten: Bundesregierung will Mietrecht ändern
– Haushaltsangehörige darf in Mietvertrag eintreten
– Die neue Mietraum² ist da!

Quelle: http://www.mhm-hamburg.de/data/newsletter/newsletter.php?IDD=1225552564

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Statistisches Bundesamt: “Armutsgefährdung in den meisten Bundesländern gestiegen”

Quelle: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2012/09/PD12_315_221.html

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Infodienst 3.2012 erschienen (pdf)!

Wie immer lesenswerit!

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2012-03.pdf

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 45/2012

u.a. mit: “Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern, die nach den jeweiligen örtlichen Regeln als ‘angemessen’ gelten, werden vom Jobcenter in der Regel übernommen. Was gilt aber, wenn Vermieter unberechtigte oder überhöhte Forderungen erheben?”

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2126

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung

Die Bundesregierung hat auch die Stellungnahme des Bundesrates reagiert. Siehe die BT-Drucksache 17/11268 (pdf):
– Seite 1-49: Regierungsentwurf
– Seite 50-51: Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
– Seite 52-61: Stellungnahme des Bundesrates
– Seite 62-68: Gegenäußerung der Bundesregierung
und unsere Seite zur Inso-Reform
interessant ist auch der Thread im Praktikerforum des Forums Schuldnerberatung

Quelle: http://www.bag-sb.de/index.php?id=20&no_cache=1&tx_inhalt_pi1[pointer]=0&tx_inhalt_pi1[mode]=1&tx_inhalt_pi1[showUid]=956

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BGH zur Pfändbarkeit von SGB II – Leistungen

BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 – VII ZB 74/11: „Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 – VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706)“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.11.2013

Studie “SCHUFA-freie” Kredite: Abzocke statt Kredit

“Die Ergebnisse einer Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent. Stattdessen werden für fast alle ‘SCHUFA-freien’ Kreditangebote teure Vorabgebühren verlangt, sinnlose Beratungsverträge verkauft und nutzlose Versicherungen angeboten.”

Quelle: http://www.schufa.de/de/private/presse/aktuellepressemitteilungen/121029.jsp

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LG Essen zur einmaligen Übertragung unverbrauchter Guthaben in den Folgemonat gem. § 850k ZPO (P-Konto)

Die aktuelle ZVI weist auf LG Essen, Urt. v. 21. 6. 2012 – 10 S 33/12 (rechtskräftig; AG Dorsten) hin.

Quelle: http://zvi-online.de/d44205f98261f7be46ca97cc5c066868

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 44/2012

wie stets lesenswert – hier vor allem zum Thema Stromversorgung – vgl.:
1.1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2012, – L 18 AS 2308/12 B ER: Unterbrechung der Stromversorgung ist eine der Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage, die Leistungsträger zur Darlehensgewährung verpflichtet.
1.5 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2012,- L 12 AS 1442/12 B ER: Die Übernahme von wiederholten Stromschulden ist nicht im Sinne von § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II gerechtfertigt, wenn zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten nicht – ausgeschöpft worden sind. Der Hartz IV – Empfängerin war und ist es zumutbar, sich um andere Stromanbieter zu bemühen, da sie einen Stromanbieterwechsel offensichtlich bereits einmal vorgenommen hat. Ebenfalls ist es ihr zumutbar, sich im Zivilrechtsweg gegen eine angekündigte oder ausgeübte Stromsperre zu wenden (LSG NRW Beschluss vom 20.08.2012 – L 2 AS 1415/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 05.08.2011 – L 5 AS 1097/11 B ER).
Anderer Auffassung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2012,- L 7 AS 1256/12 B ER Ein Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf bei drohender Stromsperre nicht ausnahmslos vorrangig auf die Inanspruchnahme zivilrechtlichen Rechtsschutzes verwiesen werden.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2124

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Antwort zu “Schuldnerberatung bei der HAB – Nachfragen zur Drs. 20/4916″ (pdf)

Die Antwort des Senats zur schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.10.12 liegt vor. Siehe auch unsere PM vom 17.08.2012 (“Schuldnerberatung der hamburger arbeit zukünftig ohne Schuldnerberater?”)

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5568.pdf

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