Presemitteilung der Schufa von 29.10.2012: „Jeder kennt sie, die Anzeigen von sogenannten „SCHUFA-freien“ Krediten, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten eine schnelle und unbürokratische Darlehensvergabe versprechen. Doch was verbirgt sich dahinter und wie seriös sind diese Angebote? Eine neue, von der SCHUFA in Auftrag gegebene Studie beleuchtet den Markt und die Geschäftspraktiken von Anbietern „SCHUFA-freier“ Kredite sowie die juristischen Hintergründe. Die Ergebnisse dieser Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent.“ Quelle und mehr.
Jahr: 2012
“Minijobber dürfen künftig mehr verdienen. Das hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 25. Oktober 2012, entschieden, indem es einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) verabschiedet hat. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.”
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41186399_kw43_de_minijob/index.html
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Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.10.12: “Welche Berufsabschlüsse haben die Mitarbeiter/-innen, die ab dem 01.07.2013 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der hamburger arbeit (HAB) beratend tätig sein werden? … Welche Berufsausbildungen haben jeweils die Mitarbeiter/-innen in den nach § 305 InsO in Hamburg anerkannten Stellen?” u.a.
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5568.pdf
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Nun ist es offiziell: heute wurden die neuen Regelsätze im Bundesgesetzblatt veröffentlich: BGBl. 2012 I Nr. 49 Seite 2175
Quelle: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
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“Das Bundestagsplenum wird sich am morgen mit der Zukunft von Mini- und Midijobbern befassen. Anlass ist ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/10773). Sie wollen die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, und Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten Midijobber, erhöhen. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend auf 850 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Beschäftigten verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden.”
Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41151759_kw43_sp_minijob/index.html
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“Die Wohnungsmisere in Hamburg spitzt sich zu. Die Mieten steigen seit Jahren und sind heute für eine wachsende Zahl Menschen nicht mehr finanzierbar. … Der SPD-Senat behauptet, etwas gegen diese Zustände zu unternehmen, und kündigt an, dafür zu sorgen, dass 6.000 Wohnungen jedes Jahr gebaut werden…. Das Gerede der SPD über neue stadtplanerische Konzepte mit Bürger_innenbeteiligung steht im Widerspruch zu ihrer Politik, die diese fröhlich ins Leere laufen lässt…. Damit endlich Schluss ist mit dem Mietenwahnsinn, brauchen wir eine gesetzlich festgelegte Mietobergrenze bei allen Neuvermietungen, die weit unter dem aktuellen Mietendurchschnitt in Hamburg liegt! Wohnraum ist keine Ware, sondern ein öffentliches Gut, das wir zum Leben brauchen!…”
Die LAG Schuldnerberatung Hamburg hat sich dem Aufruf angeschlossen. Siehe auch den Aktionstag diesen Samstag (27.10.2012).
Quelle: http://mietenwahnsinn.rechtaufstadt.net/aktuell/aufruf-schlaflos-hamburg-mietenwahnsinn-stoppen
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u.a. 3.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012,- L 14 AS 2105/12 B ER: Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte.
Anmerkung: Landessozialgericht Berlin- Brandenburg , Beschluss vom 23.09.2011 – L 14 AS 1533/11 B ER: Gründe für einen unangemessenen Stromverbrauch sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren glaubhaft zu machen.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2123
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“Er ist mit 24 Seiten überschaubar. Er ist für jedermann verständlich geschrieben. Er benennt die Missstände ohne Umschweife. Und vor allem: Er ist von den Betroffenen mitgeschrieben worden, statt nur von ihnen zu handeln. Die Rede ist vom 1. Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Straßenzeitung strassenfeger entstanden ist. ‘Die im Schatten sieht man nicht’ ist das Gegenstück zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung”
vgl. auch www.hinzundkunzt.de
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Quelle: http://www.ndr.de/regional/kinderarmut179.html
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Kein Euro und Cent für eine Briefmarke oder ein Telefonat: Wer einen Preis gewinnt, muss anschließend nicht dafür draufzahlen. Werbung mit Gewinnversprechen ist irreführend und verboten, wenn Umworbene in irgendeiner Form zur Kasse gebeten werden, um den Preis zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Az. C-428/11). – Urteil
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