Im Bundestag notiert: Zinssatzdeckelung

Der Zinssatz für Dispositionskredite soll auf maximal fünf Prozentpunkte, der für Überziehungskredite auf maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gedeckelt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/10855).

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_434/03.html

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 41/2012

u.a. 2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2012,- L 7 AS 660/12 ER: Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin. Anmerkung: BSG, Beschluss vom 15.07.2010, – B 14 AS 45/10 B: Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die zurückliegenden sechs Monate ist nicht zu beanstanden.
2.6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER: Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2120

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Veranstaltung des SoVD Hamburg und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg: “Für ein Leben ohne Armut im Alter!”

Diskussionsveranstaltung am 18. Oktober, 18:00 Uhr, im Barmbek-Basch, Wohldorfer Str. 30, 22081 Hamburg mit Dr. Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband), Klaus Wicher (1. Landesvorsitzender, SoVD Hamburg ), Uwe Grund (Vorsitzender DGB Hamburg), Vertreter/in der SPD (angefragt)

Quelle: http://www.sovd-hh.de/21759.0.html

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Referat “Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer” von RA Hermann Plagemann am 23.10.2012 (pdf)

Referat der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Universität Hamburg am 23.10.2012 mit RA Prof. Dr. Hermann Plagemann.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/Plagemann-23-10-12.pdf

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BGH zur Erwerbsobliegenheit (IX ZB 191/11)

Im neuesten Inso Newsletter von RA Henning wird auf einen sehr interessanten Beschluss des BGH vom 13.09.2012 hingewiesen: “Der Aufhebungsgrund des § 4c Nr. 4 InsO reicht so weit wie der Versagungsgrund des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Entsprechend § 296 Abs. 1 S. 1 InsO kann die Stundung nach § 4c Nr. 4 InsO nur aufgehoben werden, wenn der Schuldner es schuldhaft unterlassen hat, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen. Die unbestimmten Rechtsbegriffe der “angemessenen Erwerbstätigkeit” und der “zumutbaren Tätigkeit” sind nicht in Anlehnung an das Unterhaltsrecht und das Sozialrecht auszulegen.”
siehe auch die ebenfalls lesenswerten Anmerkungen von RA Henning dazu.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=727dfab1fabf31c5214280be8127c8f0&nr=61690&pos=0&anz=1

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Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung” am 29.10.2012

Zur Erinnerung: Wir bieten am 29.10.2012 wieder das Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung” mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medevedev an. Es sind noch (wenige) Plätze frei.

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/seminar/

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Caritas: Orientierungshilfe zum Krankenversicherungsschutz

“Eine Übersicht der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Krankenversicherungen liefert diese Orientierungshilfe des Deutschen Caritasverbandes. Sie wendet sich an Beraterinnen und Berater von Personen, die keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Broschüre wurde im September 2012 aktualisiert.”

Quelle: http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/gesundheit/orientierunginsachenkrankenversicherung

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Thomé-Seminar “ALG II – Bescheide prüfen und verstehen” am 24./25.10.2012 in Hamburg (pdf)

“In der zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und ‘die Wissenschaft und Detektivarbeit’ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.” – vgl. auch http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Ankuende-Berechnung-09-2012-Hamburg.pdf

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Bundestag: “Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden”

“Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_09/2012_413/02.html

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Sparkassen: Ab Oktober Bürgerkonto für jede Privatperson

“Mit einer gestern veröffentlichten ‘Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto’ verpflichten sich die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto – sprich: Bürgerkonto – einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit. Schlichtersprüche zum Bürgerkonto werden von der Sparkasse als verbindlich anerkannt.”

Quelle: http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html

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