Bundesrat: “Unbürokratischer Unterhaltsvorschuss”

“Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Es soll durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können. Zudem erleichtert es zuständigen Stellen – zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen – den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8538/DE/presse/pm/2013/064-2013.html?__nnn=true

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Bundestag zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe

“Zwölf Experten haben am Mittwochnachmittag mit dem Rechtsausschuss mögliche Änderungen im Rechtswesen diskutiert. … Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_139/02.html

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BGH zu den Auskunftsrechten des Treuhänders bei Selbständigen

BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 – IX ZB 165/11:
„a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
b) Verlangt ein Gericht eine solche – nicht durch § 295 Abs.1 Nr. 3 InsO gedeckte – Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO. „

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.08.2013

Süddeutsche: Bildungspaket – Schlechtes Zeugnis für von der Leyen

“Subventioniertes Mittagessen, zehn Euro für den Sportverein, bezahlte Nachhilfe: Mit Hilfe des Bildungspakets der Arbeitsministerin sollen bedürftige Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Doch eine Befragung in 130 Kommunen zeigt: Die Hilfen erreichen viele Bedürftige nicht. Der Wohlfahrtsverband bezeichnet die Maßnahmen als gescheitert.”

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/bildungspaket-schlechtes-zeugnis-fuer-von-der-leyen-1.1623775

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BMJ “Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen”

BM Justiz: “Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt “gedeckelt”. … Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben: Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen.” (siehe auch die PM des BMJ). Der vzbv sieht dazu Nachbesserungsbedarf bei allen zentralen Problemen (“Monatelanger Streit verwässert das Anti-Abzocke-Gesetz”)

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/20130313_Ma%C3%9Fnahmenpaket_gegen_unserioese_Geschaeftspraktioken_verabschiedet.html

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InsO-Reform: 17. April ?!

Im Praktikerforum von forum-schuldnerberatung.de wird gemeldet: “Termin erneut verschoben – Der Rechtsausschuß wird sich am 17. April abschließend mit der InsO-Reform befassen.”

Quelle: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?54818-Inso-Reform-heute-Regierungsentwurf-verabschiedet&p=602748&viewfull=1#post602748

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„Empfehlungen zur Führung von Geldverwaltungskonten“

www.infodienst-schuldnerberatung.de / Reiner Saleth, Zentrale Schuldnerberatung Stuttart: “Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.01.2012 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.”

Quelle: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/empfehlungen-zur-fuehrung-von-geldverwaltungskonten/

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.06.2020
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GKV Spitzenverband zur Erhebung, Vergleich, zum Erlass, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Beitragsrückständen der gesetzlichen Krankenkasse

aus dem aktuellen Thomé Newsletter: “Viele Ratsuchende haben Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenkassen und damit erhebliche Probleme. Zum Umgang damit gibt es vom GKV Spitzenverband einheitliche Arbeitsanweisungen wie mit Beitragsrückständen verfahren werden soll, diese möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten.”

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze–v.-17.02.2010.pdf

4. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen

BMAS: “Das Bundeskabinett hat heute (6. März 2013) den 4. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen. Die Bundesregierung legt einen solchen Bericht alle vier Jahre vor. Die aktuelle Untersuchung analysiert erstmalig im Schwerpunkt die soziale Mobilität im Lebenslaufzyklus.”
vgl. auch die Berichte Süddeutsche Zeitung, FAZ, Erwerbslosen-Forum, Frankfurter Rundschau und Paritätischer

Quelle: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/armuts-reichtumsbericht-2012.html;jsessionid=931C4E70C47E0DB602EDFA2CF1E3F9BF

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“Armgespeist – 20 Jahre Tafeln sind genug!”

“Der Boom der Tafeln und ähnlicher Angebote ist das Ergebnis des kontinuierlichen Abbaus des Sozialstaates und einer Neujustierung des politischen Denkens. Anstatt Armut nachhaltig durch politisches Handeln zu bekämpfen, wird die private Wohltätigkeit als kostengünstiger Ersatz instrumentalisiert und gefeiert. Die “Engagementpolitik” der Bundesregierung lobt verstärkt Freiwillige ins Ehrenamt und ersetzt damit langfristig Politik durch soziales Engagement. Zwanzig Jahre Tafeln in Deutschland sind daher gerade kein Grund zum Feiern! Ziel des Aktionsbündnisses ist das gemeinsame Eintreten für eine armutsfeste Mindestsicherung, die Tafeln und ähnliche Angebote wirklich “überflüssig” macht.”

Quelle: http://aktionsbuendnis20.de/ueber-uns.html

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