“Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Es soll durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können. Zudem erleichtert es zuständigen Stellen – zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen – den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner.”
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8538/DE/presse/pm/2013/064-2013.html?__nnn=true
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