Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 19. April einen Antrag der SPD (17/7823) abgelehnt, ein Recht auf ein Guthabenkonto einzuführen und den Kontopfändungsschutz zu sichern. Statt dessen wurde beschlossen:
” I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in Abschnitt A genannten Probleme beim Zugang zu einem Basiskonto in der im Antrag beschriebenen Form vorliegen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene vorbehaltlich der europarechtlichen Handlungsvoraussetzungen von den Einschätzungen in Nummer I leiten zu lassen und für entsprechende Beschlüsse einzutreten.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung gleichzeitig auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Schlichtungsverfahren bei der Ablehnung eines Antrags auf Kontoeröffnung gesetzlich normiert.”
siehe auch unsere Meldung vom 12.04.2013 (“Süddeutsche: EU-Kommission – Girokonto soll soziales Grundrecht werden”)
zur Debatte im Bundestags-TV. Dort ist die Debatte als mp3 herunterladbar.
Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/17/097/1709798.pdf
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016