Über dieses Gesetzesvorhaben haben wir mehrfach berichtet, zuletzt am 19.05. Nun hat heute der Bundestag darüber debattiert und beschlossen: „Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken (17/13057,17/13429) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/14192, 17/14216) angenommen. Damit sollen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen eingedämmt werden. Zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung werden Verbraucher vor dem Einsatz automatischer Anrufmaschinen besser geschützt. Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Die Position Abgemahnter gegenüber einem missbräuchlich Abmahnenden wird durch Einführung eines Gegenanspruchs des Abgemahnten auf Ersatz der Aufwendungen zur Rechtsverteidigung gestärkt. Der Gegenanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Abmahnende die fehlende Berechtigung nicht kennt.“ Quelle und siehe auch die Mitteilung aus dem forum-schuldnerberatung.de und die PM des BM Justiz.
Monat: Juni 2013
Wir meldeten vorgestern, dass das Kabinett sich mit den SGB II – Sätzen befassen würde. Nun meldet die Süddeutsche: „Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist die Methodik zur Ermittlung der Regelbedarfe und damit auch ihre geltende Höhe ‚angemessen und sachgerecht‘.“ mehr und SZ-Bericht
PM des Bundesrates von gestern: „Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden. Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.
Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. (…) Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.
gestrige PM Bundesrat: „Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe, die allen Bürgen Rechtsschutz unabhängig von Einkunft und Vermögen garantieren soll, bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen. Die vom Bundesrat in seiner Anrufung am 7. Juni 2013 geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt.
In einer PM vom 23.06.2013 nimmt die BA Arbeit zu einem SPIEGEL-Bericht Stellung, auf den wir vorgestern hingewiesen haben. Siehe auch den SPIEGEL-Nachklapp von gestern.
Siehe die heutige PM der BA Arbeit. Vgl. auch die Meldung im Hamburger Abendblatt („Arbeitslosenzahlen sinken im Juni nur leicht„).
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2013 nur noch – 0,38 %. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 4,62 %. So niedrig war der Verzugszinssatz seit seiner Einführung im Jahr 2002 noch nie gewesen. Quelle
„Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat mit Urteil vom 12.06.2013 die Rechte von ALG II Beziehern gestärkt. Den Sozialrichtern zufolge handelt es sich bei den Kosten für die Anschaffung der zum Ausgleich einer Sehschwäche erforderlichen Brille zwar in der Regel um einen lediglich einmaligen Mehrbedarf, weshalb eben dieser vom zuständigen Leistungsträger nur darlehensweise übernommen werden müsse (Az.: L 7 AS 138/13 B). Gleichwohl komme auch die direkte Bezuschussung einer Brille durch das Jobcenter gemäß § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht, insoweit aufgrund einer bestehenden Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anschaffung der Brille einen regelmäßig wiederkehrenden Sonderbedarf darstellt.“ Quelle: www.sozialleistungen.info
Das Statistische Bundesamt meldete gestern: „14 % der von Schuldnerberatungsstellen im Jahr 2012 beratenen Personen waren alleinerziehende Frauen. Ihr Anteil war damit mehr als doppelt so hoch wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt waren alleinlebende Männer ebenfalls überproportional häufig von einer Überschuldungssituation betroffen. Mehr als jede vierte von Schuldnerberatungsstellen betreute Person (28 %) zählte zu dieser Personengruppe. Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten überschuldet. Sie stellten 16 % der überschuldeten Personen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist etwa doppelt so hoch.
Nach Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.06.2013 (S. 21) befasst sich morgen das Bundeskabinett mit der Berechnung der Regelsätze. Die Zeitung verweist auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Petra Ernstberger – vgl. BT-Drucksache 17/13629 (Schriftliche Fragen) Nr. 46, 47. Seite 31. Siehe auch den Artikel unter www.gegen-hartz.de. Interessant auch die Pressemitteilung der Hans Böckler Stiftung vom 20.06.2013 („25 Euro mehr Hartz-IV, wenn Kritik des Verfassungsgerichts ohne weitere Methodenänderungen umgesetzt worden wäre„)