Das Zustandekommen und der Aufbau des aktuellen vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (17/12650) ist nach Ansicht von Experten in Teilen kritikwürdig. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 3. Juni 2013, deutlich. Quelle und mehr.
Monat: Juni 2013
In der aktuellen ZVI wird auf AG Verden (Aller), Urt. v. 14. 2. 2013 – 2 C 59/13 (III) und auf AG Nienburg, Urt. v. 24. 1. 2013 – 6 C 516/12 hingewiesen. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Ergänzung 9.5.2015 –> auf dejure.org: 2 C 59/13 (III) bzw. 6 C 516/12
„Wenn der Lohn so niedrig ist, dass ein Anspruch an den Staat entsteht: Viele Beschäftigte haben einer Studie zufolge Anrecht auf Hartz IV, nutzen es aber nicht. Viele wissen wohl gar nicht, dass sie das Geld bekommen könnten.“ Quelle
Dazu passt auch „recht praktisch“ Nr. 2: Sozialleistungen für Beschäftigte („In der Mai-Ausgabe unseres Betriebsräte-Newsletters erläutern wir die Sozialleistungen, die Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt zustehen können.“)
Süddeutsche: „Arme sterben früher“
„Auch im reichen Deutschland leben Wohlhabende immer noch deutlich länger als Menschen in armen Verhältnissen. Bei Männern beträgt der Unterschied bei der Lebenserwartung sogar knapp elf Jahre.“ Quelle
RAe Henning & Janlewing geben regelmäßig Newsletter heraus. Dankenswerterweise dürfen wir diese veröffentlichen. Hier gibt es die Ausgabe Mai 2013.
Der Hamburgische Anwaltverein e.V. führt für Hamburgerinnen und Hamburger mit geringem Einkommen erneut eine kostenlose Rechtsberatung durch.
Der Beratertag findet statt am Mittwoch, dem 05. Juni 2013 von 10:00 bis 16:00 Uhr im Ziviljustizgebäude, Raum A 051, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. In dieser Zeit stehen, jeweils für 2 Stunden, drei ehrenamtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Erteilung von kostenlosen Rechtsauskünften zur Verfügung. Wichtig! Für die kostenlose Beratung ist ein Einkommensnachweis nötig. Ihr Einkommen darf netto 1.000 Euro nicht überschreiten.
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