Das „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)“ wurde am 27.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Nr. 42, Seite 2586). Damit kann es schon morgen in Kraft treten.
Im Ergebnis steigen damit Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Interessant ist aber auch der neue § 31b RVG zur sog. „Einigungsgebühr“: “Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen: Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.“
Siehe unsere Meldung vom 27.06.2013 und Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer