Aus einer Meldung von „Haus und Grund Leipzig„: Die in einer Formularklausel enthaltene Obergrenze von 120,00 EUR pro Einzelreparatur für die vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bingen am Rhein hervor (AG Bingen am Rhein, Urt. v. 04.04.2013, 25 C 19/13, WuM 2013, 349).
Monat: Juli 2013
Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet: „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationskonzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Wir hatten das Unternehmen auf Unterlassung verklagt (Urteil OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2013, Az. I-20 U 102/12).“ – Quelle und Bericht in der ComputerBild.
Aus dem Bundestag: „Die Bundesregierung bewertet die Einkommens- und Vermögenssituation der Älteren in Deutschland als „überdurchschnittlich gut“. Zur Begründung schreibt sie in ihrer Antwort (17/14355) auf eine Kleine Anfrage (17/14117) der Fraktion Die Linke, dass am Jahresende 2011 etwa 436.000 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter erhielten. Das entspräche 2,6 Prozent der Bevölkerung in der Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren, heißt es in dem Schreiben.“ – Quelle
Aus dem Bundestag: „Die Jobcenter sind selbst verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten und deshalb gesetzlich verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14327) auf eine Kleine Anfrage (17/14039) der Fraktion die Linke.“ – Quelle
„In der Ausgabe informieren wir über den Umverteilen-Kongress, Änderungen beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ und über den ALG-Anspruch nach einem Bundesfreiwilligendienst. Zudem berichten wir von Aktionen der Erwerbsloseninitiativen. Das Einlegeblatt (Seite 5 u. 6 der PDF) gibt Tipps für Hartz-IV-Bezieher, die umziehen wollen.“
Seit etwa einem Jahr gibt es die sog. Buttonlösung, d.h. die Pflicht nach § 312g BGB gegenüber Verbrauchern „die Bestellsituation [bei übers Internet abgeschlossenen Verträgen] so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet“. Doch was ist, wenn die Webseite ein B2B (business to business) – Angebot ist (Beispiel: www.mega-einkaufsquellen.de: „Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B)“) und der Kunde aber Verbraucher ist?
Aufmerksame Besucher dieser Webseite werden es schon bemerkt haben: wir haben eine neue Seite namens „Informationen für Ratsuchende„. Damit verbunden ist eine neue Menüstruktur. Besucht man diese Seite, erscheint eine zweite Menüzeile. Praktisch ist auch, dass auf die einzelnen Themen individuell verlinkt werden kann. Die Seite soll wachsen -> Themenvorschläge herzlich willkommen!
„Nach der (Inso-) Reform ist vor der Reform“!
Am 22.09.2013 sind Bundestagswahlen und unter www.abgeordnetenwatch.de besteht die Möglichkeit, den Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu stellen. Wie wäre es mit Fragen zum Girokonto für Alle, zur Finanzierung der Schuldnerberatung, zur (Alters-) Armut, zu den Sanktionen im SGB II, zum bedingungslosem Grundeinkommen, …, …?
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.06.2013 – L 7 AS 329/13 B ER:
„Eine Aufrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II ist gemäß § 43 Abs. 4 Satz 1 SGB II durch Verwaltungsakt zu erklären. Dieser Verwaltungsakt ist nicht gemäß § 39 SGB II sofort vollziehbar. … Ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen Verwaltungsakt, der eine Aufrechnung verfügt, hätte gemäß § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung. … In § 43 Abs. 4 Satz 2 SGB II ist festgelegt, dass eine Aufrechnung spätestens drei Jahre nach Bestandskraft der Aufrechnungsentscheidung endet. Mit dieser Regelungsdauer überschreitet sie einzelne Bewilligungszeiträume von i.d.R. sechs Monaten (§ 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II) bei weitem. Ein Aufrechnungsverwaltungsakt bezieht sich also nicht nur auf die laufende Bewilligung. Soweit eine laufende Bewilligung die bereits festgelegte Aufrechnung als Rechnungsposten wiedergibt, handelt es sich lediglich um eine wiederholende Verfügung ohne erneute sachliche Prüfung der Aufrechnung.“
Thomé Newsletter 18.07.2013
Aus dem Thomé Newsletter 18.07.2013:
„1. Neue ALG II – Antragsformulare ab 1. Aug.
2. Vorlagebeschluss des SG Berlin vor das BVerfG zu den Hartz IV – Regelsätzen
4. BSG verpflichtet JC’s zur Übernahme der kompletten Kosten für die private Krankenversicherung“