Die Ausgabe 6 von „quer – DIE ZEITSCHRIFT FÜR ERWERBSLOSE und alle anderen“ ist erschienen. Lesenswert! – u.a. „Desinformation und gefährliche Reformvorschläge aus dem Haus der Bundesagentur“ (Helga Spindler) und „Nebelkerzen statt Aufklärung – eine Routine in Jobcentern“ (Guido Grüner) – pdf- Quelle
Monat: Juli 2013
Hier mal ein Hinweis auf eine Darstellung von RA Stefan Siewert, Berlin. Diese Rechtsprechung wird durch die InsO-Reform zwar hinfällig, aber ist vorläufig ja noch interesssant.
„Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 und am 27. Juni 2013 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.“ (Drucksache 541/13, Beschluss)
-> die Kosten für Gericht und Rechtsanwälte steigen! siehe unsere Meldung vom 27.06.2013
„Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2013 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz gestaltet die Prozesskostenhilfe, die allen Bürgern Rechtsschutz unabhängig von ihren Einkünften garantiert, künftig deutlich effizienter.“ – Siehe auch unsere Meldung vom 27.6.2013.
„Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 5.7.2013 das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Es kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden. Das Gesetz soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.“
www.infodienst-schuldnerberatung.de / Thomas Seethaler geben mal wieder einen lesenswerten Überblick. Quelle
Beschluss vom 3. Juli 2013 – XII ZB 220/12: „Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. (…) Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung infolge zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten noch der Obliegenheit des Kindes entsprechen kann, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen.“ – Quelle: Pressemitteilung BGH
Hier zwei Auszüge aus dem aktuellen Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2013:
– Die am 1.1.2011 ins SGB XII eingefügte Vorschrift des § 116a ist im AsylbLG analog anwendbar.
– Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen
BGH, Urteil vom 13. März 2013 – XII ZR 34/12; InsO § 109 Abs. 1 Satz 1
„Wird bei einem gewerblichen Mietverhältnis über das Vermögen eines Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, beendet die Kündigung des Insolvenzverwalters den Mietvertrag auch mit Wirkung für die Mitmieter.“