Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Daten zur Armutsgefährdung auf Grundlage des Mikrozensus seit dem Jahr 2005. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist das Armutsrisiko in Hamburg gesunken. – zur Pressemitteilung
Monat: August 2013
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 – VII ZB 59/10: „Der Gläubiger, zu dessen Gunsten Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und überwiesen werden, kann verlangen, dass die gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehende Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der bei ihm vorhandenen Nachweise, welche gemäß § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen können, in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgenommen wird. Dem Schuldner muss nachgelassen werden, die Übergabe durch Herausgabe von Kopien zu erfüllen.“
Der neue Rundfunkbeitrag ist kompliziert [-> Lösung] und umstritten. Nun hat sich der Staatsgerichtshof (StGH) Baden-Württemberg mit ihm befasst. Mit Beschluss vom 22.8.2013 (1 VB 65/13) wurde eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Dies aus formalen Gründen, so dass eine Lektüre der Meldungen von Haufe und kostenlose-urteile dennoch durchaus interessant sein kann. Vor allem die Härtefallregelung (§ 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages) kommt eine besondere Bedeutung zu.
BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 – IX ZA 37/12: „Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens während des Insolvenzverfahrens nicht an den Insolvenzverwalter ab, kann der Versagungsgrund der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorliegen.“
Wie berichtet, war gestern Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht in Sachen Inge Hannemann ./. Jobcenter. Der NDR und die Süddeutsche Zeitung berichten, dass die Entscheidung dazu vertagt ist -> mehr auf der NDR-Seite und Süddeutsche Zeitung.
Am 21.10.2013 bieten wir ein Seminar mit dem Titel „Zwickmühle EU-Recht – Mittellos ohne Ausweg?“ an. Referent ist RA Heiko Habbe.
Aus dem aktuellen Tacheles-Rechtsprechungsticker:
– 1.2 BSG, Urteil vom 22.08.2013 – B 14 AS 78/12 R:
Überbrückungsgeld für Haftentlassene wird bei Hartz IV nur für die ersten vier Wochen als Einkommen angerechnet
– 1.3 BSG, Urteil vom 22.08.2013 – B 14 AS 85/12 R:
Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich.
– 1.4 BSG, Urteil vom 22.08.2013 – B 14 AS 75/12 R:
Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.
Musterbriefe der VZ-NRW zum P-Konto
Die VZ-NRW stellt einige Musterbriefe zum P-Konto zur Verfügung:
- Musterbrief für die Rückforderung von Entgelten für die Führung eines P-Kontos
- Musterbrief Widerspruch gegen Wegfall des Dispo-Kredits
- Musterbrief Wegfall von Leistungen beim P-Konto