Morgen im Deutschlandfunk: „Rausgefallen – Leben ohne Krankenversicherung“, Dossier, 19.15 Uhr – Details.
Monat: Oktober 2013
Rechtsanwältin Stefanie Hagendorff: „Die Unternehmen dürfen Verbraucher oder andere Gewerbetreibende nicht mit Rechnungen und Mahnungen oder sogar der Inaussichtstellung eines negativen Schufa-Eintrags belästigen und bedrohen, wenn die Online-Bestellung nicht verifiziert ist oder wenigstens der Aktivierungslink in der automatischen Mail für die Bestätigung der Bestellung nicht betätigt wurde. Hierbei enstehen nach anwaltlicher Abmahnung dem Unternehmen, das trotzdem Rechnungen versendet dann allein aufgrund der anwaltlichen Abmahnung bereits Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus einem Unterlassungsstreitwert von 3.000 €! Das interessante Urteil ist hier im Volltext verfügbar: OLG Frankfurt Urteil vom 30-09-2013 Unterlassung e-mails“ (OLG Frankfurt Urteil vom 30.09.2013; 1 U 314/12)
Letzte Woche hatten wir über zwei Anträge von Grüne bzw. LINKE berichtet. Die Anträge trugen in den Drucksachen jeweils das Datum 22.10.2013. Schon tags drauf (also am 23.10.2013) wurden in der 71. Sitzung der Bürgerschaft diese Anträge abgebügelt: laut Kurzprotokoll stimmten unter TOP 21 die SPD-ler dagegen. Keine Debatte, keine Überweisung in einen Ausschuss. Der Abgeordnete Voet van Vormizeele hat an der Abstimmung zu TOP 21 nicht teilgenommen.
BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 – IX ZR 30/13:
„Der Schuldner kann seinen Widerspruch gegen den angemeldeten, nicht titulierten Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit der negativen Feststellungsklage gegen den Gläubiger weiter verfolgen.“
Bei dieser Gelegenheit die Erinnerung an BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 – IX ZR 41/10, welches im aktuellen Urteil auch zitiert wird.
Leser des forum-schuldnerberatung.de wissen es schon längst. Hier aber noch einmal der Hinweis: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (2013 I S. 3714). Ab sofort gilt unter anderem der neue Absatz 5 des § 4 EG-RDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz). Demnach gilt: „Inkassokosten (…) für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.“ Das BMJ wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um Inkassokosten zu regeln – mehr im Bericht des forum-schuldnerberatung.de, siehe auch unsere letzte Meldung vom 30.09.2013 zum Thema.
Anfang der Woche meldete das Statistische Bundesamt: „Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter 2012 um 6,6 % gestiegen“ (PM vom 22.10.2013). Heute nun meldet es: „Fast jede sechste Person war 2011 armutsgefährdet“ (heutige PM) und führt aus:
Der Ausschuss für Soziale Stadtentwicklung der Bezirksversammlung Wandsbek veranstaltet eine öffentliche Anhörung. Die Veranstaltung findet statt am am 28.10.2013, um 18 Uhr im Gemeindesaal der Martin-Luther-King-Gemeinde, Gründgensstr. 28, 22309 Hamburg. Als Referenten sprechen Herr Dr. Wolfgang Hammer zum Thema „Kinderarmut“ und Herr Dr. Joachim Speicher, der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V., zum Thema „Altersarmut“ – zur Einladung.
Nachdem wir gestern über den parlamentarischen Widerstand gegen die sog. „Neuausrichtung“ der psychozozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser berichtet haben, können wir heute auf eine außerparlamentarische Stimme verweisen: Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. hat in einer heutigen Pressemitteilung klar die Planungen als falsch bezeichnet: „Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) Hamburg kritisiert vor allem, dass sozialrechtliche Konflikte mit den Jobcentern kein Gegenstand der Beratung mehr sein dürfen. Wer in einem solchem Konflikt steckt, soll zur Klärung an die Jobcenter verwiesen werden. Erwerbslose sollen sich also von den Stellen beraten lassen, mit denen sie im Konflikt sind.“ – zur PM (pdf).
„UNICEF Deutschland ruft Bund, Länder und Gemeinden dazu auf, alle Kräfte zu bündeln, um verfestigte Armutssituationen bei Kindern zu verhindern. Benachteiligte Kinder und Jugendliche brauchen frühzeitigere und umfassendere Unterstützung. Eine Längsschnittanalyse für den UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2013 ergab, dass zwischen 2000 und 2010 rund 8,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen langjährige Armutserfahrungen gemacht haben. Die meisten von ihnen (6,9 Prozent) lebten zwischen 7 und 11 Jahre lang in einem Haushalt, der mit weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens auskommen musste. 1,7 Prozent aller Heranwachsenden wuchsen sogar 12 bis 17 Jahre unter diesen schwierigen Bedingungen auf. Auf die heutige Situation bezogen wären demnach insgesamt rund 1,1 Millionen Heranwachsende einen Großteil ihrer Kindheit und Jugend relativer Armut ausgesetzt.“ – zur PM von UNICEF.
Seit einiger Zeit ist die sogenannte „Neuausrichtung“ der psychosozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser in der Debatte – siehe unsere Meldung vom 24.09.2013 – und taz vom 18.10.2013 („Reform der Sozialberatung – Keine Hilfe mehr bei Formularen„). Dazu gibt es nun zwei Anträge aus der Bürgerschaft: Abgeordnete der LINKE fordern „Beratung und Betreuung von Arbeitslosen verbessern – aktuelle Angebote überprüfen und vor allem ausweiten!“ (Drucksache 20/9673). Die Grünen fordern „Unabhängige und vertrauliche psychosoziale Beratung und Betreuung von arbeitslosen Menschen erhalten“ (Drucksache 20/9674).