Gestern wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I Nr. 16, S. 710) . Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Siehe dazu auch den Auszug aus der Pfändungstabelle (pdf) und einen Excel-Rechner (xls)
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import