Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12- nicht rechtskräftig
Quelle: http://www.vzbv.de/11194.htm
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