Jobcenter Leipzig muss Anwaltskanzlei Diensttelefonliste mit Durchwahlnummern der Sachbearbeiter zugänglich machen

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 10.01.2013 der Klage einer mit Sozialangelegenhei-ten befassten Anwaltskanzlei auf Zugang zur Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der mit Bürgerkontakt tätigen Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig stattgegeben; 5 K 981/11. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sieht einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern zu amtlichen Informationen vor, soweit dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen. Sicherheitsgründe lagen im vorliegenden Fall nicht vor. Die Diensttelefonnummern der Bearbeiter einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz des einzelnen Behördenmitarbeiters.

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/vgl/content/935.php

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