“Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: ‘Eine Wohnung – ein Beitrag’ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.”
Befreiungsantrag und Muster
Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import