aus der GEZ wird der “Beitragsservice”

“Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: ‘Eine Wohnung – ein Beitrag’ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.”
Befreiungsantrag und Muster

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/

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