BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 –XII ZB 192/11: Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen. – zur Pressemitteilung