BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, IX ZR 310/12: „Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnungdes Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).“ –> der BGH schliesst sich schlank dem Bundessozialgericht an
Hinweis: auf dieses Urteil sind wir über die Rechtsprechungsübersicht von Thomas Seethaler gestoßen – vgl. unsere heutige Meldung.