Der Bundesrat hat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ gebilligt. Dazu hat BM Leutheusser-Schnarrenberger eine Erklärung abgegeben. Daraus: „Das Bundesjustizministerium bringt erstmals einen effektiven Abmahndeckel ins Gesetzblatt. Die Regelung zeigt jetzt schon ihre Wirkung in ersten Gerichtsentscheidungen. Das lange Ringen hat sich gelohnt, … Künftig kostet eine Abmahnung knapp 148 Euro – und nur in wenigen Ausnahmefällen mehr. … Verbraucher werden außerdem künftig gegen intransparente Inkassoforderungen geschützt. Auch die Höhe der Inkassoforderungen wird klar begrenzt auf den Betrag, den ein Rechtsanwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte…. Gegen unerlaubte Telefonwerbung wird es höhere Bußgelder geben. Außerdem können Gewinnspiele nicht mehr wirksam am Telefon verabredet werden….“
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 06.01.2014