„Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 5.7.2013 das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Es kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden. Das Gesetz soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.“
Quelle: PM des Bundesrates
– siehe schon unsere alten Meldungen zur Krankenversicherung
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Drucksache 493/13 (Beschluss)“