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Bundestag: Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

„Auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057). Die Pläne richten sich gegen negative Aspekte des Abmahnwesens, der Telephonwerbung und des Inkassos.

siehe auch die Pressemitteilung des vzbv („Ausnahme im Gesetz ermöglicht Abzocke„).

„Die Vorlage kritisiert, dass wegen solcher Praktiken viele Bürger von hohen finanziellen Belastungen betroffen oder zumindest einer solchen Gefahr ausgesetzt seien, obwohl sie selbst keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen würden. Dadurch werde das Rechtsempfinden mancher Bürger erheblich gestört. Die Regierung will deshalb unseriöse Geschäftspraktiken, die immer wieder Gegenstand von Beschwerden seien, durch eine Reihe von Maßnahmen zurückdrängen, „ohne die berechtigten Belange seriöser Gewerbetreibender zu beeinträchtigen“. Quelle