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Ein Jahr Buttonlösung: „vzbv geht erfolgreich gegen neue Maschen vor“

Wir hatten hier kürzlich über B2B und die Buttonlösung berichtet. Nun hat die vzbv erfolgreich gegen JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de) geklagt. Aus der PM: „[Es] muss der Betreiber einer Website, der nur mit Gewerbetreibenden handeln will, Vorkehrungen treffen, die eine Anmeldung von Verbrauchern verhindert – vergleichbar mit dem Einkauf in einem Großhandel, bei dem Gewerbedokumente vorzulegen sind. Das Landgericht Leipzig bestätigte die Auffassung des vzbv, dass die Werbung gegenüber Verbrauchern und die fehlende Widerrufsbelehrung unzulässig sind.“
Urteil des Landgerichts Leipzig vom 26.07.2013 – 08 O 3495/12  (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.11.2013