Aus der heutigen Pressemitteilung der EU-Kommission: „In der Welt von heute können europäische Bürger nicht in vollem Umfang an der Gesellschaft teilnehmen, wenn sie nicht über ein Basiskonto verfügen….Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission heute einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto….Darüber hinaus haben die Verbraucher ungeachtet ihres Wohnsitzes in der EU oder ihrer persönlichen finanziellen Situation Anspruch auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen („Basiskonto“). Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass mindestens ein Zahlungsdienstleister in ihrem Hoheitsgebiet ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen anbietet, und sollten die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit solcher Konten unterrichten. Die Zahlungsdienstleister dürfen die finanzielle Situation der betreffenden Person nicht als Grund für die Verweigerung eines Kontos anführen.“
Anmerkung: was ist „ein Zahlungsdienstleister“?; vgl. auch Bericht auf tagesschau.de
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EU: „Kommission will günstigere und transparentere Bankkonten für alle“
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.12.2013