Beratung und Betreuung Roder & Förter-Vondey GbR hat einen Rechner erstellt. – Quelle: siehe die Download-Seite:
„Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
die vorliegende Berechnung dient der Prognose der Erreichbarkeit der 35 %-Quote zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase im Verbraucherinsolvenzverfahren unter Berücksichtigung der Insolvenzverwalter- und Treuhändervergütung gemäß Insolvenzrechtlicher Vergütungsverordnung (InsVV) sowie der Gerichtskosten gemäß Gerichtskostentabelle nach § 34 Gerichtskostengesetz (GKG). Die mit dem „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ eingeführte Möglichkeit der Verfahrensverkürzung unter der Voraussetzung, eine Mindestbefriedigungsquote der Insolvenzgläubiger in Höhe von 35 % zu erreichen, tritt am 01.07.2014 in Kraft.
Die Berechnung kann hierbei lediglich der groben Orientierung dienen, da wesentliche Berechnungsgrundlagen wie z.B. die Dauer des Insolvenzverfahrens, die tatsächliche Höhe der im Insolvenzverfahren teilnehmenden Forderungen, die Entwicklung der pfändbaren Beträge des Schuldners, die Werthaltigkeit des Schuldnervermögens, etwaige Zu- bzw. Abschläge der Insolvenzverwaltervergütung sowie die Vergütung, die der Insolvenzverwalter für den Einsatz besonderer Sachkunde geltend machen kann, nicht prognostiziert werden können.
(…) Eine Haftung für die Genauigkeit und Richtigkeit der Prognoseberechnung kann nicht übernommen werden. Anregungen und Verbesserungsvorschläge gerne an schuldnerberatung@beratung-und-betreuung.de. © Beratung und Betreuung Roder & Förter-Vondey GbR 2013, Hamburg – Alle Rechte vorbehalten“