„Der Paritätitische hat sich in zwei Stellunganahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu aktuelle anhängigen Verfahren zur Bemessung der Regelsätze und der Bedarfe für Bildung und Teilhabe geäußert.
In beiden Stellungnahme bekräftigt der Paritätische, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9.2.2010 durch den Gesetzgeber nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Das gegenwärtige Verfahren der Regelsatzbemessung und die Leistungen für Bildung und Teilhabe entsprächen damit weiterhin nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Deutliche Nachbesserungen seien deshalb dringend erforderlich.“ – zu den Stellungnahmen