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Jobcenter müssen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen

Aus dem Bundestag: „Die Jobcenter sind selbst verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten und deshalb gesetzlich verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14327) auf eine Kleine Anfrage (17/14039) der Fraktion die Linke.“ – Quelle

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.01.2014