PM des Bundesrates von gestern: „Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden. Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.
Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. (…) Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.
Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5. Juli 2013 im Bundesrat geschehen.“ (Anm.: der Bundestag hat am 27.6.2013 zugestimmt; der Bundesrat am 5. Juli 2013)
Siehe auch die Dokumentation des Bundestages.
Zu den Rechtsanwaltsgebühren ist bemerkenswert – hier Stand vom 15.5.2013 -, dass die Gebührentabelle (hier die aktuelle) nun als Eingangsstufe nicht mehr Streitgegenstände bis 300 Euro erfasst, sondern bis zu 500 Euro -> Bagatellforderungen werden teurer. Vgl.: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/135/1713537.pdf:
Interessant ist aber auch der neue § 31b RVG:
„Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.“