Der vzbv weist auf ein Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.04.2013 (7 U 142/12) hin: „Ein Versicherter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen einen zur Erfüllung der Versicherungspflicht abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag außerhalb der Insolvenzmasse fortführen. Es handelt sich dann um eine Neuverbindlichkeit.“ – zur vzbv-Meldung