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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: „Hartz IV“ – Anspruch für Migranten

Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW hat mit Urteil vom 11.10.2013 rumänischen Staatsangehörigen, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV“-Leistungen) zuerkannt. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, wonach Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Grundsicherungsleistungen erhalten, stehe dem nicht entgegen. Es handelt sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betrifft. Der Senat hat die Revision zugelassen (Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 10.10.2013, L 19 AS 129/13) – zur Pressemitteilung des LSG

Siehe auch den Bericht der Süddeutschen Zeitung sowie unser Seminar nächste Woche (Kurzentschlossene bitte mailen!)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.01.2014