Die vzbv weist auf einen Beschluss des LG Berlin vom 15.04.2013 (51 T 227/13) hin: Das Fahrzeug, welches der Schuldner zum Transport seiner gehbehinderten Mutter benutzt, kann nicht gepfändet werden – zum Hinweis; zum Urteil.
Die vzbv weist auf einen Beschluss des LG Berlin vom 15.04.2013 (51 T 227/13) hin: Das Fahrzeug, welches der Schuldner zum Transport seiner gehbehinderten Mutter benutzt, kann nicht gepfändet werden – zum Hinweis; zum Urteil.
Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren