Ab heute gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen. Siehe unser Meldung vom 09.04.2013.
www.forum-schuldnerberatung.de stellt nun dazu die aktualisierte P-Konto-Bescheinigung (xls-Datei) und den Pfändungsrechner zur Verfügung. Siehe die dortige Meldung vom 27.06.2013. Die Bescheinigung als pdf-Kopiervorlage
Ab 01.07.2013 gelten folgende Freibeträge:
Grundfreibetrag des Schuldners: 1.045,04 EUR
Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 393,30 EUR
Freibetrag für jede weitere Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 219,12 EUR