Europäische Bürgerinitiative: „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) – Erforschung eines Weges zu emanzipatorischen sozialstaatlichen Rahmenbedingungen in der EU – siehe: https://ec.europa.eu/citizens-initiative/REQ-ECI-2012-000028/public/ sowie http://basicincome2013.eu/ubi/de/. – siehe auch „Geld ohne Gegenleistung“ (tagesschau.de)
Jahr: 2013
SZ vom 31.10.2013: „Neue Zahlen zeigen, wie belastend es sein kann, keine Arbeit zu haben: Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist wegen psychischer Störungen in Behandlung. Das belegt eine Studie, die auf Daten von Krankenkassen basiert.“ – siehe auch den IAB-Forschungsbericht 12/2013; „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“
„Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. (…) 3,33 Mio. Haushalte sind überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. (…) Die Hauptursachen für das wirtschaftliche Aus von Verbrauchern sind immer noch in der Arbeitslosigkeit, der familiären Situation, Krankheit, Konsum und in gescheiterter Selbstständigkeit zu finden.
„Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 (14 K 1917/12 AO) entschieden, dass der durch eine vom Insolvenzverwalter freigegebene Tätigkeit erworbene Einkommensteuererstattungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse fällt. Er kann daher vom Finanzamt mit vorinsolvenzrechtlichen Steuerschulden verrechnet werden.“ – zur Pressemitteilung.
Die vzbv weist auf einen Beschluss des LG Berlin vom 15.04.2013 (51 T 227/13) hin: Das Fahrzeug, welches der Schuldner zum Transport seiner gehbehinderten Mutter benutzt, kann nicht gepfändet werden – zum Hinweis; zum Urteil.
Bekanntlich plant der Senat eine „Neuausrichtung“ der psychosozialen Beratung und Betreuung. Dazu gibt es nun eine Petition:
„Eine solche „Neuausrichtung“ wird nicht – wie von politischer Seite verkündet – „eine Verbesserung der Beratung und Betreuung von Arbeitslosen“ zur Folge haben. Im Gegenteil: Die ohnehin schon von schweren Belastungen geprägte Lage der Erwerbslosen wird sich im Zuge der Umstrukturierung dramatisch verschlechtern!
Darum fordern wir, dass
Der § 22 Absatz 8 SGB II ist eine wichtige Vorschrift. Dazu gibt es nun zwei Abhandlungen:
- „Kommentierung der Entscheidung des LSG NRW vom 17.09.2013 (L 19 AS 1501/13 B) zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II“ von RA Hanke unter www.tacheles-sozialhilfe.de
- „Die Übernahme von Schulden beim Energieversorger nach § 22 Abs. 8 SGB II“ von Dr. Weinreich in „Sozialrecht aktuell“ 2013 Heft 2 (pdf)
Wir gaben letzten Donnerstag den Hinnweis auf die Sendung „Rausgefallen – Leben ohne Krankenversicherung“ im Deutschlandfunk. Nun gibt es den Beitrag als mp3 zum downloaden – oder den Link zur Datei direkt hier (mp3).
Urteil Bundessozialgericht vom 22.3.2012 (B 4 AS 139/11 R zu § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II alte Fassung, jetzt ähnlich als § 22 Absatz 3 SGB II:
Rn 19: „Entscheidend ist insoweit nicht, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde, und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung. Dass [ein anderer] für ein Drittel der Aufwendungen der Betriebs- und Heizkosten aufgekommen ist, ist demnach grundsicherungsrechtlich unbeachtlich. § 22 Abs 1 S 4 SGB II differenziert nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben. (…) Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist der Norm nicht zu entnehmen. Genauso wie Guthaben, die aus Zeiten stammen, zu denen keine Hilfebedürftigkeit bestand, zu berücksichtigen sind, ist es unerheblich, wer die Zahlungen getätigt hat.“
Im aktuellen Newsletter von Mieter helfen Mietern heisst es: „MhM-Beratungstag am 17.12.2013: Da der neue Mietenspiegel voraussichtlich im November erscheinen wird und zum Jahresende erfahrungsgemäß verstärkt Nebenkostenabrechnungen bei Ihnen eintreffen, bietet MhM am Dienstag, den 17.12.2013 zwischen 10.00 und 17.00 Uhr Beratung zu den Themen Mieterhöhung und Betriebskosten non stop an. Kommen Sie einfach ohne Voranmeldung vorbei – unsere Juristinnen und Juristen sind für Sie da!“