Die B.Z. berichtet, dass in den Zielvereinbarungen der Jobcenter-Chefs mit der Bundesagentur für Arbeit [Anmerkung: vgl. § 48b SGB II] nach wie vor die Sanktionsquote berücksichtigt werden sollen. Dies würde sich aus einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums ergeben, welche der B.Z. vorliegt. – zum Bericht der B.Z.
Ein Beispiel aus 2007: Präsentation (pdf) von Rudolf Hempfling, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven zum Forum „Lokale Zielvereinbarungen“:
„Sanktionsquote:
Das JC Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die
Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb.“
Bundeskongress SGB II – 2007 [Anmerkung: Diese Internetseite ist fast schon wunderbar old fashion. Aber laut Denic-Abfrage tatsächlich eine Seite der Bundesagentur für Arbeit.]