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StGH Baden-Württemberg zum neuen Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag ist kompliziert [-> Lösung] und umstritten. Nun hat sich der Staatsgerichtshof (StGH) Baden-Württemberg mit ihm befasst. Mit Beschluss vom 22.8.2013 (1 VB 65/13) wurde eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Dies aus formalen Gründen, so dass eine Lektüre der Meldungen von Haufe und kostenlose-urteile dennoch durchaus interessant sein kann. Vor allem die Härtefallregelung (§ 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages) kommt eine besondere Bedeutung zu.