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Die B2B Technologies Chemnitz (vorher Melango.de, JW Handelssysteme) beauftragt Olaf Tank

www.abzocknews.de meldet: „Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile […]) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger “Inkassoanwalt” bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde.“ – zur ganzen Meldung

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Gericht-Voreinstellung bei Suche unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Vorherige Meldung zur BGH-Entscheidung („Insolvenzbekanntmachungen sind im Internet stets mit Vornamen zu veröffentlichen„) ist ein guter Anlass für einen Praxistipp: Es ist möglich, ein Insolvenzgericht in der Detailsuche voreinzustellen. Dies geht nach dem Muster

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl?Suchfunktion=detail&Bundesland=(eintragen!)&Gericht=(eintragen!)

Beispiel: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl?Suchfunktion=detail&Bundesland=Hamburg&Gericht=Hamburg. Einmal erstellen und als Favorit / Lesezeichen speichern und fertig ist die schnellere Suche.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.01.2015
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Insolvenzbekanntmachungen sind im Internet stets mit Vornamen zu veröffentlichen

BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 – IX ZB 229/11: „Bei der öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts im Internet auf der länderübergreifenden Justizplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de ist der zu veröffentlichende Beschluss des Insolvenzgericht einschließlich des Vornamens des Schuldners einzugeben. Die fehlende Angabe des Vornamens des Schuldners kann dazu führen, dass die Veröffentlichung keine Wirkungen entfaltet, weil die notwendige Unterscheidungskraft nicht gewahrt ist; die Angabe des Vornamens wird durch die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen im Internet nicht ausgeschlossen.“

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Kommentar zum Vorlagebeschluss des BSG zu Unionsbürgern vor den EuGH + Praxistipp

Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: Bernd Eckhardt vom ALZ Nürnberg hat im neuesten sozialrecht justament 4/2013 (pdf) den Vorlagebeschluss des BSG an den EuGH (B 4 AS 9/13 R) kommentiert und bewertet. Gleichzeitig möchte ich auf eine wichtige Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe hinweisen, nach der die Jobcenter SGB II –Leistungen statt versagen auch von Amtswegen vorläufig gewähren können. Das ist ein ganz interessanter Ansatzpunkt, die Infos gibt es hier: Info-Mail-Claudius-Voigt-19.01.2014.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.06.2014
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Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II und nach dem SGB III

Über die Sanktionen im SGB wird gestritten. Zuletzt war die Petition von Inge Hannemann erfolgreich. Nun weist Harald Thomé in seinem gestrigen Newsletter auf eine Studie (pdf) zum Thema hin. Aus dem Newsletter: „Das NRW Arbeits- und Sozialministerium hat eine – meiner Meinung nach – sehr wichtige Untersuchung zu den Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Bereich des SGB II und SGB III in Auftrag gegeben. Damit werden die Wirkungen der Sanktionen untersucht. Das Kurzfazit lautet: Auf die Intensität der Arbeitssuche hat eine (Sanktion oder) Sperrzeit nach Angaben der Betroffenen keine Auswirkung, es führt mehr zur Verelendung, Isolierung und Verschulden.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Diskussionsveranstaltung: „Hilfebedürftige in Altona allein gelassen ?!“

Diskussion am Dienstag, den 21. Januar 2014 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Bornheide, 22549 Hamburg. Es diskutieren: Klaus Wicher (1. Landesvorsitzender SoVD Hamburg), Ingrid Bauer (Geschäftsführerin KoALA e.V.), Ilona Schulz-Müller (Sprecherin für Arbeit, Soziales, Integration und Gleichstellung, SPD-Bezirksfraktion Altona), Dr. Ingo Lembke (Sprecher für Soziales, Arbeit, Senioren, Integration und Gleichstellung, GRÜNE Bezirksfraktion Altona), Horst Schneider (stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Bezirksfraktion Altona) – Details als pdf

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EU-Kommission stellt Leitfaden zu Regeln für die Arbeit im EU-Ausland vor

Letzten Freitag hatten wir hier den Bericht der SZ zitiert („Brüssel fordert Hartz IV für arbeitslose EU-Zuwanderer”). Nun hat die EU-Kommission einen Leitfaden zum Thema herausgegeben – siehe die Meldung auf tagesschau.de („Ein Leitfaden gegen Missverständnisse„). Daraus: „Die Kommission dringt also auf eine Einzelfallprüfung. Es gebe keinen Automatismus, nach dem arbeitslose Ausländer generell keine Sozialhilfe bekommen.“
Zur ganzen Debatte ist das Politische Feuilleton vom 13.1.2014 von DeutschlandradioKultur interessant: „Fliegt doch, ihr politischen Betrüger!“ Daraus: „Für den Lohn der Regierungsbeteiligung bringen Politiker die Wählerinnen und Wähler um vieles von dem, womit sie vor der Wahl warben. Und davon lenken sie ab, indem sie mit Leidenschaft über die Abwehr der Zuwanderer von den armen Rändern Europas diskutieren. Das ist er, der Betrug. Aber keiner fliegt.“

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Umfrage Deutsches Kinderhilfswerk: umfangreiche Maßnahmen gegen Kinderarmut erforderlich

Aus der heutigen PM des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert,

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SZ: „Brüssel fordert Hartz IV für arbeitslose EU-Zuwanderer“

Wie berichtet – hier zuletzt – streiten sich die Gerichte darüber, ob die Ausschlussklausel des § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II europarechtskonform ist. Nun berichtet die Süddeutsche Zeitung: aus einer Stellungnahme der EU-Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg würde hervorgehen, dass die Kommission den Ausschluss für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht hält. – zum Bericht der SZ – zur Vorlage des SG Leipzig vom 19.6.2013 (C-333/13) pdf

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Harald Thomé stellt die Veröffentlichung von Jobcenter Telefonlisten ein

In seinem neuesten Newsletter gibt Harald Thomé bekannt, dass er die Veröffentlichung von Jobcenter Telefonlisten aufgibt. Zur Begründung gibt er eine längere „Ausstiegserklärung“ (pdf) ab, auf die wir hier gerne verweisen, weil sie ein lesenswertes Dokument aktueller deutscher Wirklichkeit ist.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.06.2014