Aus dem aktuellen Newsletter von RA Kai Henning: AG Dortmund Beschl. vom 6.3.14 –257 IK 195/11- n.v.: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind Erschwerniszulagen i.S.d. § 850 a Nr. 3 ZPO und damit unpfändbar. – Anmerkung RA Kai Henning:
Monat: März 2014
BGH Beschl. vom 13.2.14, IX ZB 91/12 (Leitsatz aus Newsletter RA Kai Henning): Der Schuldner kann sich mit einem Antrag gem. § 765a ZPO dagegen zur Wehr setzen, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der auf seinem Konto eingegangene Arbeitslohn unter Berufung auf die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto vom Treuhänder komplett eingezogen wird. – Anmerkung RA Kai Henning:
„Das Bundesjustizministerium hat Verbände und interessierte Kreise um Stellungnahme zu einem jetzt vorliegenden Entwurf des Verbraucherinsolvenzformulars gebeten. Ich füge den Entwurf zu Ihrer Information bei. (Anmerkung: hier als pdf 2014-03-18_Geändertes Formular_ENTWURF.pdf). Die Stellungnahmen werden bis zum 11.April 2014 erbeten.“ – Quelle: aktueller Newsletter RA Kai Henning
Hier der Hinweis auf die gestrige Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).
„Die regionale Verteilung und zeitliche Dynamik von Alters- und Erwerbsminderungsrenten unterhalb der Armutsschwelle steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/856) der Fraktion Die Linke. So will sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie hoch die Zahl der Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist und wie viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten einen Zahlbetrag unterhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten.“ (hib-Meldung von gestern)
Heutige hib-Meldung: „Die grenzübergreifende Vollstreckung von Rechtstiteln wird neu geregelt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/823) vorgelegt, um die EU-Verordnung 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in nationales Recht umzusetzen. Nach den neuen Bestimmungen entfällt, wie es in der Vorlage der Regierung heißt, insbesondere das „Vollstreckbarerklärungsverfahren“, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel vorgeschaltet ist.“
hib-Meldung von gestern: „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen“. In einem Antrag (18/905) verweisen die Abgeordneten darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten der Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange.
BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 – XII ZB 15/13: „Bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hatte, weil die Kindesmutter Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt hatte.“
Aus einer gestrigen Meldung: Claudius Voigt (GGUA e.V.) hat für den Paritätischen Gesamtverband Hinweise für die Beratungspraxis zum Thema „Hartz IV für Unionsbürger_innen: Jetzt Anträge auf vorläufige Leistungen stellen!“ erarbeitet. In den Praxistipps wird zunächst ein kurzer Überblick zu den unumstrittenen und umstrittenen Ansprüchen auf SGB II-Leistungen für UnionsbürgerInnen gegeben.
Sozialgericht Magdeburg vom 11.03.2014 – S 21 AS 2801/09 – Ein Stromguthaben, welches durch eine einseitig erklärte Aufrechnung des Energieversorgers mit offenen Abschlägen aus der Vergangheit nicht zur Auszahlung an den Leistungsempfänger gelangt ist, stellt kein „bereites Mittel“ dar und mindert entgegen dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. nicht die nach dem Monat der Gutschrift entstandenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung des Leistungsempfängers. – Quellen: RA Loewy + Tacheles Rechtsprechungsticker KW 12/2014