PM der Verbraucherzentrale Hamburg: „Für Pfändungsschutzkonten gelten höhere Freigrenzen, wenn diese beispielsweise wegen Unterhaltspflichten von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden. Obwohl eine Befristung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, legt die Deutsche Bank für höhere Freibeiträge bei P-Konten eine interne Laufzeit fest, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit und rät P-Konto-Inhabern, eine mögliche Frist bei ihrem Kreditinstitut zu erfragen.
Monat: April 2014
Aus der heutigen PM des Paritätischen: „Als „üble Diskriminierung“ und Einstieg in einen „Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Ausschluss Langzeitarbeitsloser von der neuen Mindestlohnregelung. Durch die Befristung auf sechs Monate, während der für die Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz bestehe, werde darüber hinaus dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet.“
Bekanntlich ist die Veröffentlichung der Jobcenter-Telefonlisten in der Debatte. Nun hat Harald Thomé ein Urteil des VG Gießen vom 24.2.2014 (4 K 2911/13.GL) veröffentlicht (pdf). Dort wird das Jobcenter Gießen zur Herausgabe der Liste verurteilt. Das Gericht wies dabei noch auf einen anderen Aspekt hin: „Einer alten Verwaltungsstruktur einen Fremdnamen zu geben modernisiert weder die Verwaltung noch gibt es andere Notwendigkeiten zur Verwendung fremdsprachlicher Begrifflichkeiten. (…) Auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit „Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung „Kunden“ trifft der Begriff „Antragsteller“ den Kern der Sache besser‚ denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König. was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur seltenst der Fall ist.“