Heute in einer Woche (also am 6.6.2014) debattiert der Bundestag unter TOP 26 einen Antrag der LINKEN „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drucksache 18/1115), Dafür sind 105 Minuten vorgesehen. Siehe den Vorbericht des Bundestages und www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/sanktionen.
Monat: Mai 2014
„Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland (33,4 %) lebte 2012 in privaten Haushalten, die nach eigener Einschätzung nicht in der Lage waren, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben für größere Anschaffungen oder Reparaturen. Auf Urlaubsreisen mussten knapp 22 % der Bevölkerung aus finanziellen Gründen verzichten. (…) Für 8,2 % der Bevölkerung Deutschlands war es 2012 darüber hinaus aus finanziellen Gründen nicht möglich, mindestens jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch beziehungsweise eine entsprechende vegetarische Mahlzeit einnehmen zu können.“ – Pressemitteilung Nr. 182 des Statistischen Bundesamtes
Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige.
Bundestag – Kleine Anfrage (DIE LINKE) Drucksache 18/1444:
„Hartz-IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung: Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Vorschlägen zu einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Der Begriff der Rechtsvereinfachung suggeriert, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einfacher, übersichtlicher und verständlicher werden. Inwieweit die zwischenzeitlich in einigen Zeitungen publik gewordenen Vorschläge von der Bundesregierung aufgegriffen werden, ist noch nicht entschieden. Bislang weigert sich die Bundesregierung, zu einzelnen Vorschlägen inhaltlich Stellung zu beziehen.
Gestern hat der Bundestag über die die „Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite“ und deren gesetzliche Begrenzung debattiert (Drucksache 18/807 und Drucksache 18/1342). Die Debatte ist in der Mediathek des Bundestages zu sehen:
. Quelle
Hier gibt es das Plenarprotokoll 18/36 TOP7 (pdf). Die Anträge wurden in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f), Finanzausschuss, überwiesen.
Ergänzung 26.5.2014: Inzwischen gibt es eine Zusammenfassung der Debatte auf der Bundestagsseite.
Der SGB-Anspruch für Unionsbürger ist bekanntlich umstritten. Die Süddeutsche Zeitung meldet: „Dämpfer für die EU-Kommission: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof stützt die deutsche Linie im Umgang mit Migranten aus EU-Staaten. Demnach darf die Bundesrepublik arbeitslosen Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das Gericht folgt dem Plädoyer in der Regel.“ – siehe auch die PM des Europäischen Gerichtshofs.
Hamburg hat im April die Arbeit der unabhängigen Sozialberatung für Erwerbslose eingeschränkt. Künftig dürfen die Stellen nicht mehr bei Konflikten mit dem Jobcenter zur Seite stehen. Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=neuausrichtung) Was diese und anderen Maßnahmen für die Beratungsarbeit bedeuten, diskutieren am 20. Mai Politiker, Experten und Berater. Di, 20.5.2014 (= HEUTE !), 18.30 Uhr, Haus kirchlicher Dienste, Danziger Str. 64, Eintritt frei.
Es diskutieren:
BGH, Beschluss vom 3. April 2014 – IX ZB 93/13: „Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzliche unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen (Klarstellung zu BGH, WM 2003, 2342, 2343; WM 2007, 659 Rn. 8).“
Eine erneut lesenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Systematik der Feststellung von Forderungen (§§ 174 ff InsO) wird klarer. Interessant ist vor allem Rn. 19:
„Im Falle falscher Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen können Kreditnehmer noch Jahre nach Kreditaufnahme den Vertrag widerrufen. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, teure Kredite ohne oder nur mit geringen Kosten vorzeitig abzulösen sowie alte Verträge in neue Darlehen zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Viele Kreditnehmer nutzen ihr Widerrufsrecht bei Verhandlungen mit Sparkassen und Banken. Das zeigen die Rückmeldungen zahlreicher Verbraucher gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die in den vergangenen zehn Monaten mehrere Tausend Immobilienkreditverträge geprüft hat.“ – zur ganzen PM der VZ Hamburg
Nach Angaben der vzbv gehen ganze 80 Prozent der Verbrauchergesetze in Deutschland auf Initiative der EU zurück. Auch deshalb ist die Teilnahme an der Wahl wichtig. Siehe auch