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BGH zur Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners

BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 – IX ZR 136/13: „Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.“

Anmerkung von RA Kai Henning in seinem Newsletter vom 29.6.2014: „Diese Entscheidung des BGH wird erhebliche praktische Auswirkungen haben.

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Aktionswoche Schuldnerberatung: Schuldnerberater und Stromsparberater treten gegen Energiesperren in die Pedale

P1010854zUnsere heutige PM zur Aktionswoche: „Immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen können aufgrund der teils drastisch gestiegenen Kosten für Energie ihre Strom- und Gasrechnung nicht mehr bezahlen. Die Anfragen und der Beratungsbedarf zu Energie- und Mietschulden in der Schuldnerberatung nehmen stetig zu. In dieser Woche findet deshalb die Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto „Und dann war´s plötzlich dunkel und kalt…. Energieschulden – Energiesperren“ statt.

„Energiewende sozial gerecht gestalten“ und „Bei Sozialleistungen die tatsächlichen Energiebedarfe berücksichtigen“ sind nur zwei von sechs Forderungen, die das offizielle Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zur Aktionswoche umfasst. Diesem Positionspapier schließt sich die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG SB HH) an. Sie nahm die Aktionswoche zum Anlass, um in Hamburg auf das Thema Energieschulden und Energiesperren aufmerksam zu machen. Dazu haben Hamburger Schuldnerberaterinnen und -berater der LAG SB HH sich heute vor dem Mariendom in St. Georg auf´s Fahrrad geschwungen.

Dabei handelte es sich jedoch nicht um gewöhnliche Fahrräder. Die Fahrräder der Firma Morgenwelt sind mit einer Umspannvorrichtung ausgestattet und können elektrische Energie aus Muskelkraft erzeugen.„Es ist erstaunlich: ohne Probleme lässt sich mit unseren Rädern eine Musikbühne beschallen. Aber eine Tasse Kaffee lässt sich mit Muskelkraft allein nicht erzeugen – das Erhitzen des Wassers benötigt viel zu viel Energie.“, so Björn Hansen, Geschäftsführer der Firma Morgenwelt.

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iff zu Kontoüberziehungskrediten: „Keine Probleme bei überhöhten Zinsen – findet eine neoliberale Modellstudie in den Niederlanden“

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „Im Juni 2014 wurde in den Niederlanden eine Studie zu den Überziehungszinsen veröffentlicht. Eigentlich ist dies ein Skandal. (…) [Die niederländische Regierung hat nun deutlich gemacht], dass Studien weiterhin ein bewährtes Mittel sind, um Regulierungen der Banken zunächst hinauszuschieben und dann abzuwehren. Das Konzept ist einfach: Man konstruiert ein neoliberales Modell der Wirklichkeit und lässt in diesem Modell die mündigen Verbraucher mit den wettbewerbstreuen Banken konkurrieren. Dass diese Wesen dann jede Einmischung von außen ablehnen müssen, ist im Ansatz angelegt.

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vzbv nach EZB-Leitzinssenkung: „Dispozinsen immer noch zu hoch“

„Im Anschluss an die erneute Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank (EZB) haben etliche Banken auch die von ihnen erhobenen Dispozinsen gesenkt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) liegt das Niveau aber weiterhin deutlich zu hoch. Um die Dispozinsen langfristig auf ein für Verbraucher akzeptables Maß zu bringen, braucht es einen gesetzlichen Deckel.“- zur ganzen PM des vzbv

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Handyverträge: kein Pfand für SIM-Karte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet: „Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die mobilcom-debitel GmbH entschieden. Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014 (Az. 4 O 95/13), nicht rechtskräftig

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Thomé: Geplante Verschärfungen im SGB II und dem Deckmäntelchen der „Rechtsvereinfachungen“

Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Die Bundesregierung plant für das nächste Jahr eine Reihe von SGB II – Änderungen, diese laufen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“. Dazu gab es vereinzelt Stellungnahmen die sich dazu klar positioniert haben. Von meiner Seite habe ich mich dazu auch schon klar positioniert und klargestellt, dass es sich überwiegend um Rechtsverschärfungen bzw. Schaffung von weiterem Hartz IV- Sonderrecht geht (siehe hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bewertung-der-Konsense-ASMK-19.02.2014-HT.doc.pdf). Die Bundesregierung hat nun eine „Unterrichtung“ an den Bundestag zum Stand geschrieben

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Paritätischer: „Reform der Leistungen für Asylbewerber: Paritätischer kritisiert Regierungspläne als inhuman und verfassungswidrig“

„Als inhuman und verfassungswidrig kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die auf Nothilfe und Akutversorgung beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen Versorgung komplett aus und ignoriere damit die Grundrechte in Deutschland lebender Flüchtlinge.“ – zur ganzen PM des Paritätischen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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Publik Forum: „Jahrelang ohne Girokonto“

Publik Forum hat einen Bericht mit der Überschrift „Jahrelang ohne Girokonto“ veröffentlicht: „Alex M. war Kleinunternehmer. Doch als seine Spedition pleitegeht, kündigt ihm die Bank. Protokoll eines Abstiegs“

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Zur Insolvenzanfechtung bei der Verbraucherinsolvenz nach dem 01.07.2014

In einer guten Woche fällt der § 313 InsO weg. Ab dem 01.07.2014 kann damit der Insolvenzverwalter auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) nutzen. Hier daher der Hinweis auf  den Artikel „Anfechtungen in der Insolvenz natürlicher Personen“ von Prof. Dr. Martin Ahrens, erschienen in: NJW Spezial 2014 Heft 11, 341 – 342 und die dazugehörige Kurznachricht von jurion.de. Siehe ebenso den Thread im forum-schuldnerberatung.de zum Thema.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014
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„Kernpunkte der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie“ – Teil 2

In Ergänzung der nachstehenden Meldung (Teil 1) hier noch ein interessanter Aspekt aus Mietersicht: „Nicht nur für Strom- und Gaskunden, auch für sog. Haustürgeschäfte gelten ab dem 13.6.2014 neue Regeln. So können Mieter, die bei Rückgabe ihrer Wohnung in der Aufregung der Übergabesituation nachteilige Vereinbarungen unterzeichnet haben, diese bis zu einem Jahr und 14 Tage widerrufen. Jedenfalls dann, wenn der Vermieter sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt hat, was in der Regel der Fall sein dürfte. Wurden die Mieter belehrt, beträgt die Frist für den Widerruf lediglich 14 Tage. Ein Widerrufsrecht kann auch bestehen,  wenn ein Vermieter z.B. Mieter zu Hause in ihrer Wohnung aufgesucht und dort mit ihnen die Aufhebung des Mietverhältnisses oder eine Mieterhöhung vereinbart hat.“ – Quelle: MhM-Aktuell Juni 2014