Der Fußballverein Bayer Leverkusen muss an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe insgesamt rund 15,9 Millionen Euro an Sponsorengeldern zurückzahlen. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln heute in drei Verfahren, die verschiedene TelDaFax-Gesellschaften betrafen, entschieden. Erfolg hatten die Rückzahlungsklagen nach der Urteilsbegründung vornehmlich deshalb, weil TelDaFax bereits zahlungsunfähig war, als die Sponsorengelder gezahlt wurden und den Verantwortlichen von Bayer Leverkusen dies spätestens ab Oktober 2009 bekannt war (§§ 143 Abs. 1, 133 Abs. 1 Insolvenzordnung).
Monat: Oktober 2014
„Arbeitsvermittlern zufolge können Eingliederungsvereinbarungen bei der Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt nützlich sein. Das geht aus einer Befragung von Vermittlungsfachkräften in Arbeitsagenturen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Mannheim hervor. Rund die Hälfte der Befragten halten sie aber nicht bei allen Gruppen von Arbeitsuchenden für sinnvoll. Eine große Mehrheit der Vermittlungsfachkräfte wünscht sich mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen.“ – zur ganzen Meldung des IAB
Das Bundesarbeitsgericht hat am 3.7.2014 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 296/13 ein lesenswertes Urteil zur Insolvenzanfechtung gefällt. Es ging um die Rückforderung / Anfechtung von Entgeltzahlungen, die der Arbeitnehmer unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangt hat.Das BAG hält diese Zahlungen nach § 131 InsO für anfechtbar. Die Rückforderungsansprüche begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und unterfallen nicht den tariflichen Ausschlussfristen des § 15 BRTV. Aus dem Urteil:
An dieser Stelle der Hinweis auf den Aufsatz „Neuregelung der Sperrfristen durch das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in ZVI 2014, 325 von Reck, Thomas/Köster, Malte und den Beschluss des AG Göttingen vom 26.07.2014 zum Aktenzeichen 74 IN 84/14 dargestellt in Juris.
www.gegen-hartz.de meldet: „Eine Wohnungskündigung und die Aufforderung zur Herausgabe der Wohnung durch den Vermieter sind rechtswidrig, wenn der Grund ausbleibende Mietzahlungen durch das Jobcenter sind. Das entschied das Landgericht Berlin (LG) in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 (Aktenzeichen: 67 S 94/14).“ – siehe auch die sehr lesenswerte Darstellung der Entscheidung unter juris.
„Das Hamburger institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) stellte gestern – zusammen mit der Stiftung „Deutschland im Plus“ – den iff-Überschuldungsreport 2014 (Download unter www.iff-ueberschuldungsreport.de) vor. Die Untersuchungsreihe erscheint zum neunten Mal.
Was die Bundesregierung bisher zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer unternommen hat, will die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2855) erfahren. In der Anfrage geht es auch um die Vorschläge von Euroländern, die Steuer stufenweise einführen zu wollen. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob bis Ende 2014 eine tragfähige Ausgestaltung für eine erste Stufe vorliegt und ob eine auf Aktien und einige Derivate beschränkte Regelung der ersten Stufe noch eine stabilisierende Wirkung auf die Finanzmärkte hätte. – Quelle: hib-Meldung, vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=transaktionssteuer
„Bundesverbraucherschutzministerium gibt Mittel für den Aufbau des Marktwächters Finanzmarkt und des Marktwächters Digitale Welt frei. Die Marktwächter nehmen mit dem Zuwendungsbescheid durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ihre Arbeit auf. Eine Anschubfinanzierung ermöglicht nun den Start der Aufbauphase für beide Marktwächter. Ab 2015 sollen sie den Markt beobachten und nach der Devise „Erkennen – Informieren – Handeln“ die Interessen der Verbraucher durchsetzen helfen. Die Marktwächter sind ein gemeinsames Vorhaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der 16 Verbraucherzentralen.