An dieser Stelle der Hinweis auf eine Darstellung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zum Inkasso und den Kosten. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auch auf unsere Darstellung www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/inkassokosten sowie auf unser Tag „Inkasso“ hin.
Monat: Oktober 2014
ACHTUNG: Korrektur durch Newsletter vom 17.10.2014:
Die im letzten Newsletter genannte HEGA zur „Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten“ für EU-Bürger Im Rahmen der Freizügigkeit ist nicht mehr gültig, die AnschlussHEGA, welche bis zum 31.12.2016 gültig ist, gibt es hier: http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf
„Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Nach EU-Recht besteht hier ein Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten durch die BA und das JC. Ich möchte daher auf eine entsprechende Dienstanweisung der BA (HEGA) hinweisen, in der die komplizierte Materie dargestellt wird.
Rechtsanwalt Kay Füßlein weist in seinem Blog auf einen Beschluss des SG Berlin vom 11.09.2014 S 147 AS 20920/14 (pdf) hin. Demnach stellt § 2 Absatz 3 Satz 1 SGB X („Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden.“) eine eigenständige materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage dar. Details im Beitrag von RA Füßlein
(Hinweis auf diesen Beitrag im aktuellen Thomé-Newsletter)
BGH, Urteil vom 30.09.2014, XI ZR 168/13; aus der Pressemitteilung: „Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für einen in der ersten Jahreshälfte 2011 geschlossenen Darlehensvertrag entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Kauf durch einen verbundenen, unentgeltlichen Darlehensvertrag (sogenannte „0%-Finanzierung“) finanziert, Gewährleistungsrechte, die ihm wegen Mängeln der gekauften Sache gegen den Verkäufer zustehen, dem Anspruch des finanzierenden Kreditinstituts auf Rückzahlung des Darlehens nicht entgegenhalten kann.“
Kai Henning zu BGH, IX ZR 280/13
Vorletzte Woche hatten wir auf die Entscheidung des BGH (Versäumnisurteil vom 10.7.2014 – IX ZR 280/13) hingewiesen („Pflichtlektüre„). Kai Henning spricht dieses Urteil in seinem neuesten Newsletter ebenfalls an und stellt es wie folgt dar: „Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen des Schuldners sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners ist nur dann als unpfändbar anzunehmen, wenn
Letztes Jahr hatten wir unsere Seite relauncht. Die alten Meldungen waren dabei nur als Jahresseite aufrufbar. Nun haben wir die Meldungen neu importiert, so dass sie einzeln über die Suchfunktion gefunden werden können. Ausprobieren!
hib-Meldung: „Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite der Banken sind am Freitag, 10. Oktober 2014, Thema im Bundestag. Grund für die Debatte ist ein Antrag der Fraktion Die Linke zur gesetzlichen Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze. Ebenfalls debattiert werden zwei weitere Anträge der Fraktion Die Linke (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zum gleichen Thema. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen, sie beginnt voraussichtlich um 12.30 Uhr. – zur ganzen Meldung
An dieser Stelle der Hinweis auf einen kleinen Beitrag von RA Michael Hrubesch zum Thema „Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in der Verbraucherinsolvenz„
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. gibt einen Newsletter heraus. Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema “Finanzkompetenz”. – siehe www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de/news