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Abmahn-Anwalt zu zwei Jahren Haft verurteilt

Siehe die Mitteilung von RA Frank Weiß unter www.ratgeberrecht.eu.

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Stellenausschreibung der VZ Schleswig-Holstein: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater/in in Kaltenkirchen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. sucht für ihre Schuldner- und  Insolvenzberatungsstelle in Kaltenkirchen zu sofort eine/n Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater/in mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Bewerbungsschluss ist 10.12.2014 – zur Stellenausschreibung

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Heutige Bürgerschaftssitzung – aktuelle Stunde u.a. zum Armutsrisiko

In der heutigen Bürgerschaftssitzung hat die LINKE das Thema: „In der reichsten Stadt steigt das Armutsrisiko dramatisch. Senat duckt sich weg. Hamburg braucht Mut zur Armutsbekämpfung!“ eingebracht – siehe die Tagesordnung (pdf) und die Pressemitteilung von Cansu Özdemir (LINKE).

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Bundestags-Anhörung „Zwangsverrentung bei Hartz-IV-Empfängern“

Die „Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten“ ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 1. Dezember 2014. Dabei geht es um einen Antrag der Linksfraktion (18/589), die verhindern will, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV), gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. – zum ganzen Vorbericht

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Klaus Wicher vom Sozialverband: „Die Altersarmut wächst rapide“

Letzte Woche veröffentliche die taz ein Interview mit Klaus Wicher vom SoVD Hamburg u.a. zur Altersarmut. Das Interview führte Kaija Kutter.

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Hamburger Abendblatt über KSP: „Geschäft mit offenen Rechnungen“

In der gestrigen Ausgabe berichtete das Hamburger Abendblatt (Steffen Preißler) unter dem Titel „Geschäft mit offenen Rechnungen“ über die Hamburger Kanzlei KSP. Diese treibt demnach jährlich Hunderttausende Forderungen ein. Im Schnitt gehe es pro Fall um 330 Euro.

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DIE LINKE: „Energiearmut wird zum Massenphänomen“

DIE LINKE teilt mit: „Energiearmut wird immer mehr zum Massenphänomen. Der erneute Anstieg verhängter Stromsperren im vergangenen Jahr auf fast 345.000 und die annähernd sieben Millionen Mahnverfahren sind ein Alarmsignal, das Strom für Millionen kaum noch erschwinglich ist. Die Bundesregierung verweigert eine Strompreisaufsicht und sorgt mit ihrer Politik dafür, dass der Strompreis seit 2008 für private Haushalte um 38 Prozent, für die Industrie aber nur um 13 bis 15 Prozent gestiegen ist. Das ist ein schweres soziales Versagen,“ erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu Medienmeldungen über den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Lay weiter:

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Zur sog. „Armutsgefährdungsquote“

Letzte Woche hatten wir gemeldet: „Statistisches Bundesamt: “Armutsgefährdungsquote” in Hamburg gestiegen“. Dort verweisen wir auch auf einige xls-Tabellen. Hier nun der Hinweis auf zwei grafische Darstellungen dieser Quote: Grafik des Monats 11/2014 des www.sozialpolitik-aktuell.de (pdf) und Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (pdf).

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Drohung mit Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

An sich ein alter Hut, dennoch zu Erinnerung: wird eine Forderung bestritten, darf der (vermeintliche) Gläubiger nicht mit einem Eintrag in die SCHUFA oder einer anderen Auskunftei drohen. Vgl. Urteil OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2013, Az. I-20 U 102/12 / unsere Meldung vom 25.7.2013 und § 28 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG.

Dies gilt auch, wenn in einer „letzten Mahnung“ mit dem SCHUFA-Eintrag gedroht und dabei die Meldungsvoraussetzungen abstrakt korrekt wiedergegeben werden.

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Insolvenzantragspflicht für natürliche Personen nach § 290 I Nr. 4 InsO?

An dieser Stelle weisen wir auf die aktuelle Entscheidung des AG Göttingen vom 07.10.2014
zum Aktenzeichen 74 IK 260/12 hin.

Siehe auch AG Hamburg, Beschl. v. 5. 6. 2007 – 68e IK 50/03:
§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO begründet für natürliche Personen gerade keine Insolvenzantragspflicht, sondern betrifft nur die Fälle, in denen der Insolvenzschuldner durch aktives Tun eine rechtzeitige Verfahrenseröffnung verzögert. Das bloße Unterlassen der Eigenantragstellung reicht nicht aus (Streck, in: Hamb. Komm. z. InsR, § 290 Rz.25; Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 290 Rz.57).

Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an BGH, 23.02.05, XII ZR 114/03: Unterhaltsschulden können Insolvenzantragspflicht begründen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.06.2015