Heute befasst sich der Bundesrat unter TOP 23 mit der Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung. Der Drucksache 179/14 kann der neue Verbraucherinsolvenzantrag entnommen werden. Dieser wird wohl durchgewunken werden (vgl. in der Erläuterung zum TOP: „Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.“)