Aus dem Bundestag: „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen vorläufigen Stopp von Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II. In einem Antrag (18/1963) schreibt sie, dass bei der Sanktionierung eine grundlegende Reform nötig sei. Die Verhängung von Sanktionen müsse die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein faires Verhältnis setzen. Dies sei aber derzeit nicht der Fall, vielmehr werde durch Sanktionen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Frage gestellt, kritisieren die Grünen.
Die Abgeordneten fordern deshalb unter anderem, den Grundbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Sanktionen auszunehmen. Deshalb dürften höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Für Unter-25-Jährige sollen die derzeit geltenden verschärften Sanktionsinstrumente abgeschafft werden. Außerdem sollen keine Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn Fähigkeiten, Wünsche und Vorschläge des Einzelnen nicht berücksichtigt werden und keine Wahl zwischen angemessenen Förderangeboten besteht, verlangen die Grünen. Auch bei der Ablehnung von Arbeitsangeboten, die unterhalb des tariflichen oder ortsüblichen Entgeltes liegen, sollen nach dem Willen der Fraktion künftig keine Sanktionen mehr drohen.“
Siehe auch: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/sanktionen