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Auch die Santander Consumer Bank muss Kreditbearbeitungsentgelt erstatten

Der vzbv meldet: „Auch die Santander Consumer Bank muss ihren Kunden Kreditbearbeitungsentgelte erstatten. Die von der Bank in Darlehensverträgen verwendete Entgeltklausel war unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Betroffene Bankkunden sollten die gezahlten Bearbeitungsentgelte zügig zurückfordern“, rät Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. „Die Zeit drängt, denn viele Erstattungsansprüche verjähren schon zum Jahresende 2014. Daher muss schnell gehandelt werden, auch weil die bloße Aufforderung zur Erstattung die Verjährung nicht verhindert.“ [Anmkerung: siehe schon unsere Meldung vom 1.12.2014

Mit dem Urteil folgten die Düsseldorfer Richter der Linie des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte im Mai in zwei Grundsatzurteilen entschieden: Die Bearbeitung eines Kredits liegt im eigenen Interesse der Bank. Deshalb darf sie dafür neben Zinsen kein Entgelt verlangen. Das OLG Düsseldorf stellte klar, das gelte auch für solche Kredite der Santander Consumer Bank, die über Kfz-Händler zur Autofinanzierung abgeschlossen wurden. Die Bank hatte vergeblich argumentiert, sie habe die Bearbeitungsentgelte mit jedem Kunden individuell ausgehandelt.

Zum Jahresende droht Verjährung
Nicht nur bei Santander sondern auch bei allen anderen Instituten droht in Kürze die Verjährung. „Wer in den vergangenen zehn Jahren eine Bearbeitungsentgelt für einen Kredit zahlen musste, kann das Geld plus Zinsen zurückfordern.“ erläutert Pauli die Rechtslage. „Wurde das Entgelt in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlt, verjährt der Erstattungsanspruch aber schon zum Jahresende 2014. Da bleibt nicht mehr viel Zeit.“

Betroffene Bankkunden sollten ihre Ansprüche daher umgehend geltend machen. Sollte eine Bank die Erstattung verweigern oder nicht reagieren und auch nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten, müssen Betroffene die zuständige Banken-Schlichtungsstelle einschalten oder Klage erheben. Ein einfaches Schreiben an die Bank reicht nicht aus. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Schlichtungsstellen die Verjährung unterbrechen, die meisten aber schon. Ausführliche Informationen und Musterbriefe zur Rückforderung des Entgeltes stellen die Verbraucherzentralen auf ihren Internetseiten bereit.

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.11.2014, Az. I-6 U 75/14 – nicht rechtskräftig“