Die Drucksache 20/12320 ist interessant zu lesen. Dort geht es um die Forderung der Bürgerschaft, „bei einer drohenden Einstellung der Wasserversorgung erhält der Privatkunde Informationsmaterial zum Thema Hilfe bei Schulden/Verschuldung und Listen der Schuldenberatungsstellen in Hamburg“ und deren Umsetzung.
„HWW wird künftig der vierten Mahnung, in der die Sperrung angedroht und gleichzeitig der hierfür vorgesehene Sperrtermin benannt wird, das anliegende Merkblatt mit Informationen zum Thema „Hilfe bei Schulden/Verschuldung“ beifügen. Das Merkblatt umfasst die wesentlichen Inhalte der Broschüre „Schuldnerberatung, Wegweiser zu den Hamburger Beratungsstellen“ sowie weitere Informationen zur Verhinderung der Sperrung der Wasserversorgung.
Das Merkblatt schon einer vorhergehenden Mahnung beizufügen ist nicht sinnvoll, da Kunden, die tatsächlich nicht in finanziellen Nöten sind, nicht der beabsichtigte Adres-sat dieser Informationen sind. Gerade die dritte Mahnung, in der erstmals eine Sper-rung gegenüber den Kunden als mögliche Folge benannt wird, veranlasst die Mehr-zahl der säumigen Kunden dazu, den rückständigen Betrag zu begleichen. So musste im letzten Jahr an ca. 20.000 Kunden ein drittes Mahnschreiben versendet werden; ein viertes Mahnschreiben erhielten dann nur noch ca. 3.000 Kunden.“