Kategorien
Uncategorized

BA Arbeit: „Revision der Beschäftigtenstatistik schafft mehr Transparenz“

In Ergänzung unserer Meldung vom 04.09.2014 hier die Pressemitteilung der BA Arbeit vom selben Tag: „Revisionen sind in der Statistik ein normaler Vorgang. Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde revidiert, weil mit einer modernisierten Datenaufbereitung genauere Ergebnisse gewonnen werden. So können weitere Informationen zur Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder beides) sowie der Übergang zwischen den Beschäftigungsarten nun präziser als bisher ermittelt werden. Außerdem wurde der Personenkreis erweitert, der als sozialversicherungspflichtig beschäftigt zählt. Das betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in speziellen anerkannten Werkstätten arbeiten. Damit liegen nun auch für diese Personengruppe differenzierte Daten vor.

Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als beschäftigt zu zählen ist. Diese Definition hat die Statistik der BA herangezogen. Die neuen Personengruppen, also insbesondere die behinderten Menschen in Werkstätten, erfüllen alle Kriterien versicherungspflichtiger, abhängiger Beschäftigung.

Die BA hat bereits im Jahr 2011 mit den Vorbereitungen für die Revision begonnen und sich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und den Statistischen Ämtern abgestimmt.

Aufgrund der Revision hat sich zum 30. Juni 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland um 347.000 oder 1,2 Prozent und die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 248.000 oder 5,1 Prozent erhöht. Die Revision wird rückwirkend bis 1999 vorgenommen.

Diese Erhöhung der Beschäftigtenzahl hat auf die Arbeitslosenquote aktuell keine Auswirkungen.

Den ausführlichen statistischen Methodenbericht finden Sie im Internet unter http://statistik.arbeitsagentur.de