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BGH: Keine Massezugehörigkeit von privaten Krankenversicherungsverträgen

BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 – IV ZR 163/13:
1. Ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag wird nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst und unterliegt daher nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO.
2. Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit „OK-Vermerk“ versehenen Telefaxes.